Fragen und Antworten

Persönliches Budget

Jeder Mensch mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte hat Anspruch auf das persönliche Budget.  Das persönliche Budget ist eine Geldleistung die meist trägerübergreifend von verschiedenen Kostenträgern übernommen wird (Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt, Eingliederungshilfe, Agentur für Arbeit etc.).

Damit wird die Teilhabe an der Gesellschaft und ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Als Leistungsempfänger kann man die entsprechenden Dienstleistungen für den eigenen Bedarf selbst „einkaufen“. Und hat damit einen großen Einfluss auf die Qualität der Versorgung.

Den Antrag dafür kannst du selbst bei Kostenträger einreichen. Dies ist in NRW der LVR (Landschaftsverband Rheinland). Wenn du dabei Hilfe benötigst kannst du dich an eine Beratungsstelle (beispielsweise EuTB in deiner Nähe) wenden. Oder auch an einen Assistenzdienstleister deiner Wahl.

Im Zuge der Beantragung wird dein Hilfebedarf ermittelt und in einem Hilfeplangespräch festgelegt.

Danach schließt du einen Vertrag mit dem LVR (die sog. Zielvereinbarung), der die Höhe deines Budgets sowie den festgelegten Hilfedarf zum Inhalt hat.

Zunächst solltest du als Antragsteller deinem Alltag dokumentieren. Das gelingt am besten, wenn du über einen gewissen Zeitraum (1 Woche, 1 Monat, o.ä.) notierst in welchen Situationen du in deinem Alltag oder auf der Arbeit Unterstützung benötigst oder dir wünschen würdest. Das können einfache Handreichungen oder Unterstützung im Haushalt, aber auch aufwendigere pflegerische Tätigkeiten sein.

Auf dieser Grundlage formulierst du deinen individuellen Hilfebedarf im BEI-NRW-Formular des LVR. Das BEI-NRW ist das BedarfErmittlungInstrument des LVR.

Zusätzlich zu diesem Formular musst du meist auch noch verschiedenen Dokumente einreichen. Beispielsweise deine Diagnosen, Gutachten, Einkommensverhältnisse, Mietvertrag oder ähnliches.

Das Budget wird zunächst für ein halbes Jahr festgelegt. Solltest du in diesem Zeitraum Anlass für eine Veränderung oder Neufestlegung deines Bedarfes feststellen, kannst du einen Veränderungsantrag stellen.

Danach ist das Budget ohne Frist bewilligt. Veränderungen können aber dennoch jederzeit beantragt werden. Der Kostenträger wird in regelmäßigen Abständen (2 Jahre) nachfragen, ob Höhe und Umfang deines Budgets noch ausreichend sind.

Die Zielvereinbarung mit dem LVR kann natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist auch jederzeit aufgehoben werden.

Das persönliche Budget umfasst alle Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege, auf die die leistungsberechtigte Person Anspruch hat.

Dazu gehören auch

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

- Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes, wie Miete, Heizung oder Lebensmittel gehören nicht dazu.

Entscheidest du dich für das Arbeitgeber-Modell, verwaltest du dein persönliches Budget in eigener Verantwortung als Arbeitgeber. Du stellst deine Mitarbeiter ein, du erstellst die Dienst- und Back-up-Pläne, du organisiert die Lohnabrechnung, du führst Personalgespräche etc. Du bist also für alle Arbeitgeber-Pflichten verantwortlich.

Du hast die Möglichkeit dir für sämtlich administrativen Pflichten eine sogenannte „Budgetassistenz“ zur Hilfe zu holen. Diese übernimmt Tätigkeiten, die du vorher vertraglich mit ihr abgestimmt hast, solange du sie benötigst.

Wenn deine Wahl auf das Dienstleister-Modell fällt, tritt der Dienstleister in die Rolle des Arbeitgebers. Die Mitarbeiter sind bei ihm angestellt und er hat alle Arbeitgeber-Pflichten zu erfüllen.

Du kannst dennoch Einfluss auf die Mitarbeiter-Organisation nehmen, in dem du die Mitarbeiter mit aussuchst und an der Dienstplanung beteiligt bist, wenn du das möchtest.

Du schließt einen Vertrag mit dem Dienstleister, in dem auch die Einzelheiten deiner Versorgung und deiner Einflussnahme darauf festgelegt werden.

Als Dienstleister unternehmen wir nichts ohne dein „Okay“. Deine Wünsche stehen bei der Personalsuche- und -einstellung an erster Stelle. Die Dienstplanung geschieht in enger Abstimmung mit dir. Ein transparenter und ehrlicher Umgang sowie die bestmögliche Beschreibung deiner Bedürfnisse ermöglichen ein Hohes Maß an Mietsprache und Beteiligung, wenn du das möchtest.

Wird das persönliche Budget angerechnet auf

Nein, denn das persönliche Budget ist kein Einkommen und darf nicht zum privaten Vergnügen oder Grundsicherung genutzt werden.

Jein, denn bis zu einer Einkommensgrenze von 2.121 Euro monatlich ist kein Eigenbeitrag zu entrichten.

Jein, denn bis zur einer Vermögensgrenze von 63.630 Euro ist kein Eigenbeitrag fällig.

Diese Zahlen gelten im Jahr 2024.

Jein, bis zu 2/3 des Pflegegeldes werden derzeit oft bei der Budgetplanung mit einberechnet. Mittlerweile gibt es verschiedene Urteile, nach denen dies nicht rechtmäßig ist, da auch das Pflegegeld kein Einkommen ist.

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