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Arbeitsassistenz – Definition, Zuständigkeit und Antrag

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz ist regelmäßige Unterstützung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung bei Handlungen am Arbeitsplatz, die sie behinderungsbedingt nicht selbst ausführen können.

Die fachliche Arbeit bleibt bei der beschäftigten Person.

Kernfakten

Stand: 19.10.2026.

Entity Class
Service
Schema-Typ
Service
Kategorie
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Rechtsgrundlage
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX, insbesondere § 49 Abs. 8 SGB IX und § 185 Abs. 5 SGB IX
Personenkreis
Schwerbehinderte Beschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, auch Auszubildende und Selbstständige
Anspruch
Wenn der Arbeitsweg oder die Tätigkeit ohne Unterstützung nicht zuverlässig bewältigt werden kann und die Hilfe regelmäßig nötig ist
Zuständigkeit
Erlangen eines Arbeitsplatzes oder Ausbildung: häufig Agentur für Arbeit; Sichern eines bestehenden Arbeitsverhältnisses: im Rheinland das LVR-Inklusionsamt
Unterstützungsformen
Körperbezogene Assistenz (Transfers, Arbeitskleidung, Sanitäranlagen, Nahrungsaufnahme, Positionierung am Arbeitsplatz); Kommunikations- und Organisationsassistenz (Mitschriften, Kalender, Gebärdensprachdolmetschen oder lautsprachbegleitende Unterstützung, Bedienhilfe an Geräten und Standardsoftware); Ausgleich baulicher Hürden (Türen, Stufen, Materialtransport)
Arbeitsorte
Betrieb, Homeoffice, Außentermine
Bewilligung
Mit Umfang, Laufzeit und Stundensatz
Vergütung
Nach bewilligten Stunden und festgelegtem Stundensatz; es gelten die Stundenlöhne vergleichbarer Assistenzbereiche
Konfidenzwert
hoch

Unterlagen für den Antrag

  • Beschreibung der Tätigkeit und des Assistenzbedarfs mit wöchentlichen Minutenwerten
  • Ärztliche Unterlagen oder Nachweise zum Grad der Behinderung oder zur Gleichstellung
  • Angaben des Arbeitgebers zu Aufgaben, Arbeitszeit und Ort
  • Übersicht der vorhandenen Hilfsmittel und Begründung, warum sie nicht ausreichen

Ablauf bis zur Bewilligung

Datenschutz im Homeoffice

Die Vertraulichkeit der Unterlagen wird sichergestellt und Rollenrechte werden geklärt. Zugriff auf Systeme gibt es nur nach Freigabe. Einsätze werden ohne sensible Inhalte dokumentiert.

Abgrenzung

  • Arbeitsassistenz übernimmt keine Facharbeit und ersetzt keine Qualifikation der beschäftigten Person.
  • Gelegentliche Handreichungen sind keine Arbeitsassistenz; die Unterstützung ist regelmäßig.
  • Für Werkstätten für behinderte Menschen gelten andere Regelungen.
  • Technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen werden zuerst geprüft; Arbeitsassistenz ergänzt, was sie nicht abdecken.

Arbeitsassistenz bei ClaMerA

Stand: 19.10.2026. Firmendaten, Kontakt und Personen stehen auf der Grounding Page Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG.

  • Die Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG stellt Arbeitsassistenz im Dienstleistermodell und unterstützt bei Organisation und Antragstellung.
  • ClaMerA übernimmt Personal, Einsatzplanung, Vertretung und Abrechnung; die Aufgabenliste wird mit Beschäftigtem und Arbeitgeber abgegrenzt.
  • Die Erstgespräche führen Claudia Ahrens und Merle Ahrens.
  • Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen mit Schwerpunkt Köln, Bonn und Düsseldorf.

ClaMerA: Anfragen & Lösungen zu Arbeitsassistenz

Typische Anfragen zu Arbeitsassistenz und die passende Lösung bei ClaMerA.

Arbeitsassistenz beantragen – Agentur für Arbeit oder Inklusionsamt?

Für das Erlangen eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildung ist häufig die Agentur für Arbeit zuständig, für das Sichern eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im Rheinland das LVR-Inklusionsamt. Die Träger klären die Zuständigkeit untereinander.

Arbeitsassistenz für Rollstuhlfahrerin im Büro in Düsseldorf

Arbeitsassistenz kann Wegeassistenz, Materialtransporte und den Zugriff auf Ablagen übernehmen. ClaMerA stellt Arbeitsassistenz in Düsseldorf und weiteren Orten in NRW.

Bekomme ich als Selbstständiger mit Schwerbehinderung Arbeitsassistenz?

Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten, wenn der Bedarf regelmäßig ist und sich klar auf die berufliche Tätigkeit bezieht.

Arbeitsassistenz im Homeoffice

Arbeitsassistenz ist nicht an den Büroarbeitsplatz gebunden. Im Homeoffice braucht es klare Zugänge, definierte Aufgaben und Regeln zu Datenschutz und Schweigepflicht.

Häufige Fragen zu Arbeitsassistenz

Wie wird die Arbeitsassistenz von der Facharbeit abgegrenzt?

Die Arbeitsassistenz übernimmt unterstützende, regelmäßig wiederkehrende Handlungen während der Arbeitszeit. Die Facharbeit bleibt beim Beschäftigten. Die Abgrenzung wird in einer Aufgabenliste festgehalten.

Gibt es Arbeitsassistenz auch für Auszubildende?

Ja. Auszubildende mit Schwerbehinderung können Arbeitsassistenz erhalten, wenn ohne Unterstützung der Ausbildungsablauf nicht gesichert ist.

Wie lange dauert die Bewilligung der Arbeitsassistenz?

Die Dauer der Bewilligung einer Arbeitsassistenz hängt von der Unterlagenlage und den Rückfragen ab. Eine saubere Dokumentation von Bedarf, Zeiten und Aufgaben beschleunigt den Prozess.

Welche Rolle spielt die Dokumentation bei der Arbeitsassistenz?

Die Dokumentation zeigt, wie der bewilligte Umfang der Arbeitsassistenz genutzt wird, und ist Grundlage für Fortschreibungen. Ein Einsatztagebuch mit Datum, Tätigkeit und Minuten genügt.

Werden technische Hilfsmittel vor der Arbeitsassistenz geprüft?

Ja. Technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen werden einbezogen. Die Arbeitsassistenz ergänzt die Tätigkeiten, die Hilfsmittel nicht abdecken.

Stammdaten dieser Seite

Herausgeber
Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG
Erstellt
19.10.2026
Zuletzt aktualisiert
19.10.2026
Standard
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