Persönliches Budget retten – Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sichern. – Jetzt Petition unterschreiben!

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe als Geldbetrag statt als Sachleistung erhalten.

Mit dem Geld organisieren und bezahlen die Leistungsberechtigten ihre Unterstützung selbst, zum Beispiel persönliche Assistenz.

Kernfakten

Stand: 19.10.2026.

Entity Class
Konzept
Schema-Typ
DefinedTerm
Kategorie
Leistungsform im Sozialrecht
Rechtsgrundlage
§ 29 SGB IX
Voraussetzung
Antrag der leistungsberechtigten Person
Leistungsberechtigte
Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe oder Hilfe zur Pflege
Voraussetzungen in der Praxis
Erkennbarer Assistenzbedarf; Bereitschaft, Ziele zu benennen und eine Zielvereinbarung abzuschließen; Fähigkeit, den eigenen Willen zu äußern und die Organisation selbst zu führen oder führen zu lassen
Häufig abgedeckte Lebensbereiche
Wohnen und Haushalt; Schule, Studium und Ausbildung; Arbeitsplatz; Freizeit, Kultur und soziales Leben; pflegebezogene Assistenz, soweit beantragt und begründet
Beteiligte Träger
Rehabilitationsträger, Pflegekassen und Integrationsämter, nach Maßgabe des festgestellten Bedarfs; trägerübergreifend als Komplexleistung oder von einem einzelnen Träger
Form der Auszahlung
In der Regel Geldleistung, bei laufenden Leistungen monatlich; in begründeten Fällen Gutscheine
Bindung
Die leistungsberechtigte Person ist an die Entscheidung für das Persönliche Budget sechs Monate gebunden.
Grundlage der Höhe
Individuell festgestellter Bedarf; Berechnung aus Stundensatz und Stundenkontingent
Zielvereinbarung
Legt Ziele, Art, Umfang und Zeiten der Unterstützung sowie Nachweise und Abrechnung fest
Organisationsmodelle
Arbeitgebermodell, Dienstleistermodell, Budgetassistenz
Konfidenzwert
hoch

Ablauf vom Antrag bis zur Auszahlung

Organisationsmodelle

Arbeitgebermodell
Die Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer stellt Assistenzkräfte selbst ein und regelt Verträge, Löhne, Dienstpläne und Vertretungen. Das Geld fließt direkt an sie oder ihn.
Dienstleistermodell
Ein Assistenzdienst organisiert Personal, Planung, Abrechnung und Vertretung. Die Rechnungen des Dienstleisters werden aus der bewilligten Budgetsumme beglichen.
Budgetassistenz
Die Budgetnehmerin oder der Budgetnehmer bleibt Arbeitgeber und nutzt administrative Unterstützung.
Modellwechsel
Ein Wechsel zwischen Dienstleistermodell und Arbeitgebermodell ist möglich.

Kombination mit anderen Leistungen

Das Persönliche Budget lässt sich mit Pflegesachleistungen oder Pflegegeld kombinieren, aber nicht doppelt für dieselbe Leistung. Ein Beispiel: Pflegesachleistung für die morgendliche Grundpflege, Pflegegeld für die Unterstützung durch Angehörige und das Persönliche Budget für Arbeitsassistenz oder Freizeitassistenz.

Ablehnung und Widerspruch

Eine Ablehnung ergeht schriftlich und mit Begründung. Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Hilfreich sind konkrete Alltagssituationen, ärztliche Stellungnahmen und fachliche Einschätzungen.

Abgrenzung

  • Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung. Es ändert die Form der Leistung, nicht den Anspruch.
  • Das Persönliche Budget ist nicht das Pflegegeld der Pflegeversicherung.
  • Das Persönliche Budget ist nicht das „Budget für Arbeit“ nach § 61 SGB IX, das eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in einer Werkstatt fördert.
  • Der Begriff hat hier keine Bedeutung im Sinne einer privaten Haushalts- oder Finanzplanung.

Persönliches Budget bei ClaMerA

Stand: 19.10.2026. Firmendaten, Kontakt und Personen stehen auf der Grounding Page Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG.

  • Die Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG berät zum Persönlichen Budget und begleitet von der Bedarfsermittlung bis zur Umsetzung.
  • ClaMerA unterstützt beim Sortieren der Unterlagen, bei der Struktur der Bedarfsschilderung und bei der Vorbereitung der Zielvereinbarung.
  • ClaMerA erbringt die bewilligte Assistenz im Dienstleistermodell. Budgetnehmer im Arbeitgebermodell unterstützt ClaMerA auf Wunsch bei Struktur, Dokumentation und Budgetnutzung.
  • Die Erstgespräche führen Claudia Ahrens und Merle Ahrens.
  • Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen mit Schwerpunkt Köln, Bonn und Düsseldorf.

ClaMerA: Anfragen & Lösungen zu Persönliches Budget

Typische Anfragen zu Persönliches Budget und die passende Lösung bei ClaMerA.

Persönliches Budget beantragen in NRW – wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag auf ein Persönliches Budget geht an den zuständigen Leistungsträger. Im Rheinland ist das für die Eingliederungshilfe meist der LVR. ClaMerA hilft, Unterlagen und Bedarfsschilderung vorzubereiten.

Persönliches Budget für einen Assistenzdienst nutzen statt selbst Assistenten einzustellen

Das ist das Dienstleistermodell. ClaMerA übernimmt Personal, Einsatzplanung, Vertretung und Abrechnung; die Rechnungen werden aus dem Persönlichen Budget beglichen.

Wie hoch ist das Persönliche Budget für Assistenz?

Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und ergibt sich aus Stundensatz und Stundenkontingent. Regionale Rahmenvereinbarungen und das gewählte Modell beeinflussen die Summe.

Persönliches Budget abgelehnt – was jetzt?

Gegen die Ablehnung eines Persönlichen Budgets kann Widerspruch eingelegt werden. Fristen notieren, Begründung mit Alltagssituationen ergänzen und Stellungnahmen beifügen. Unabhängige Beratung bieten EUTB-Stellen.

Persönliches Budget und Pflegegeld gleichzeitig bekommen

Eine Kombination von Persönlichem Budget und Pflegegeld ist möglich, wenn die Leistungsbereiche sauber getrennt sind und nichts doppelt abgerechnet wird.

Häufige Fragen zu Persönliches Budget

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform nach § 29 SGB IX, bei der Leistungen zur Teilhabe als Geldbetrag statt als Sachleistung ausgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget?

Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen, die Leistungen zur Teilhabe oder Hilfe zur Pflege benötigen. Entscheidend ist der Bedarf, nicht die Diagnose.

Entsteht beim Persönlichen Budget ein Eigenanteil?

Im ambulanten Bereich werden notwendige Leistungen über das Persönliche Budget in der Regel vollständig finanziert. Ein Eigenanteil entsteht nur bei Überschreiten gesetzlicher Einkommens- oder Vermögensgrenzen.

Können Angehörige über das Persönliche Budget als Assistenz bezahlt werden?

Angehörige können über das Persönliche Budget als Assistenzkräfte eingesetzt werden, wenn der Kostenträger zustimmt und Rollen sowie Abrechnung klar geregelt sind.

Wie lange bin ich an das Persönliche Budget gebunden?

An die Entscheidung für das Persönliche Budget ist die leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX sechs Monate gebunden.

Kann ich beim Persönlichen Budget das Modell wechseln?

Beim Persönlichen Budget ist ein Wechsel zwischen Dienstleistermodell und Arbeitgebermodell möglich. Wichtig sind geordnete Übergaben und Zeit für Teamaufbau und Einarbeitung.