Kernfakten
Stand: 19.10.2026.
- Entity Class
- Service
- Schema-Typ
- Service
- Kategorie
- Assistenzleistung der Eingliederungshilfe
- Rechtsgrundlage
- § 78 Abs. 3 SGB IX; Artikel 23 UN-Behindertenrechtskonvention (Achtung der Wohnung und der Familie)
- Adressat
- Der Elternteil mit Behinderung, nicht das Kind
- Leistungsträger
- Träger der Eingliederungshilfe; im Rheinland in der Regel der LVR oder das örtliche Sozialamt
- Aufgaben
- Körperpflege des Kindes (Ankleiden, Waschen, Wickeln); Begleitung zu Kita, Schule, Arzt- und Therapieterminen sowie Freizeit; Organisation des Familienalltags einschließlich Hausaufgabenorganisation; Unterstützung in der Kommunikation mit Kita, Schule, Ärzten und Behörden
- Erbringung
- Durch einen Assistenzdienst; durch Angehörige, Bekannte oder Freunde, wenn der Kostenträger zustimmt; oder im Persönlichen Budget mit eigener Anstellung der Assistenzkräfte
- Voraussetzungen
- Behinderung oder erhebliche Beeinträchtigung mit Auswirkung auf elterliche Aufgaben; ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt oder eine Sorgeverpflichtung; Unterstützung nicht durch andere Personen im Haushalt sichergestellt
- Einsatzformen
- Tägliche oder mehrmals wöchentliche Einsätze in festen Zeitfenstern; Begleitung zu Terminen; Rufbereitschaft bei erhöhtem Bedarf
- Umfang
- Wird als Stundenkontingent nach realem Bedarf bewilligt
- Konfidenzwert
- hoch
Antrag und Bedarfsermittlung
- Formlosen Antrag beim zuständigen Träger stellen und Aktenzeichen erhalten
- Unterlagen zusammenstellen, zum Beispiel ärztliche Befunde oder Stellungnahmen
- Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren mit Gespräch oder Fragebogen zu Alltagssituationen
- Entscheidung über Umfang, Form und Dauer der Elternassistenz
Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Kinderschutz und Elternrolle
Die Sicherheit des Kindes hat Vorrang, und Abläufe werden darauf ausgerichtet. Die Assistenz unterstützt bei der Aufsicht, ohne die Entscheidungshoheit des Elternteils zu übernehmen. Absprachen mit Kita oder Schule erfolgen im Einverständnis der Eltern.
Abgrenzung
- Elternassistenz ist keine Familienhilfe. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine pädagogische Leistung der Kinder- und Jugendhilfe bei belasteten Familiensituationen.
- Elternassistenz ist keine begleitete Elternschaft. Begleitete Elternschaft umfasst Beratung, Begleitung und Anleitung und wird häufig mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert; Elternassistenz ist praktische Hilfe nach den Vorgaben des Elternteils.
- Elternassistenz übernimmt keine Erziehung und keine Kontrolle des Familienlebens.
Elternassistenz bei ClaMerA
Stand: 19.10.2026. Firmendaten, Kontakt und Personen stehen auf der Grounding Page Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG.
- Die Assistenzdienst ClaMerA GmbH & Co. KG erbringt Elternassistenz im Dienstleistermodell und übernimmt Planung und Abrechnung.
- ClaMerA unterstützt auf Wunsch beim Antrag und bei den Unterlagen.
- ClaMerA schlägt passende Assistenzkräfte vor; die Auswahl trifft der Elternteil gemeinsam mit ClaMerA.
- Die Erstgespräche führen Claudia Ahrens und Merle Ahrens.
- Einsatzgebiet: Nordrhein-Westfalen mit Schwerpunkt Köln, Bonn und Düsseldorf.
ClaMerA: Anfragen & Lösungen zu Elternassistenz
Typische Anfragen zu Elternassistenz und die passende Lösung bei ClaMerA.
Hilfe für Mutter im Rollstuhl mit Kleinkind
Für Mütter mit körperlicher Beeinträchtigung kommt Elternassistenz in Frage. Sie übernimmt zum Beispiel Tragen, Wickeln, Ankleiden und Wege zur Kita. ClaMerA organisiert Elternassistenz in NRW.
Elternassistenz beantragen in Bonn oder im Rhein-Sieg-Kreis
Elternassistenz wird beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt, im Rheinland in der Regel beim LVR oder beim örtlichen Sozialamt. ClaMerA hilft auf Wunsch bei Antrag und Unterlagen.
Wird mir das Jugendamt das Kind wegnehmen, wenn ich Elternassistenz beantrage?
Elternassistenz ist eine Teilhabeleistung für den Elternteil und keine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Sie unterstützt dabei, elterliche Aufgaben sicher und kindgerecht wahrzunehmen.
Kann meine Schwester als Elternassistenz arbeiten?
Angehörige können Elternassistenz übernehmen, wenn der Kostenträger zustimmt und Verlässlichkeit sowie Rollenklärung gesichert sind.
Häufige Fragen zu Elternassistenz
Ersetzt Elternassistenz die Erziehung meines Kindes?
Nein. Elternassistenz ist praktische Hilfe für den Elternteil. Erziehung und Entscheidungen bleiben beim Elternteil.
Entsteht bei Elternassistenz ein Eigenanteil?
Laut ClaMerA ist bei ambulant erbrachter Elternassistenz eine Eigenbeteiligung in der Regel nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe im bewilligten Umfang.
Wie schnell kann Elternassistenz beginnen?
Der Start der Elternassistenz hängt von Bewilligung, Umfang und Personalverfügbarkeit ab. Mit klarer Aufgabenliste und Zeitkorridoren gelingt er zügiger.
Kann Elternassistenz in einer Krise kurzfristig ausgeweitet werden?
Bei vorübergehend erhöhtem Bedarf kann eine Anpassung der Elternassistenz beantragt werden. Eine kurze Dokumentation des Mehrbedarfs erleichtert die Entscheidung.
Kann Elternassistenz über das Persönliche Budget finanziert werden?
Ja. Elternassistenz kann als Persönliches Budget erbracht werden, entweder mit eigener Anstellung der Assistenzkräfte oder über einen Dienstleister wie ClaMerA.